Wir freuen uns, dass Ihr wieder den Weg in die schöne Lausitz gefunden habt. Im Interesse eines tollen Festes bitten wir Euch, die nachfolgenden Hinweise und Regeln zu lesen und unbedingt zu beachten!

Beim Veranstaltungsgelände handelt es sich um ein Flugplatzgelände, auf dem eine Nichtbeachtung der Regeln besonders strenge Konsequenzen zur Folge hat! Mit dem Betreten und Befahren des Veranstaltungsgeländes erklärt man sich mit der Platzordnung/AGB einverstanden.

Auf dem Gelände werden keinerlei Waffen geduldet. Die Definition in diesem Bereich obliegt dem Security-Personal des Veranstalters.

Den Weisungen des Sicherheits- und Ordnungspersonals ist unbedingt Folge zu leisten!

Allgemeine Verhaltensregel:
Wir dulden keine Form der Diskriminierung. Die Präsentation oder Verwendung von rechtsradikalem oder sonstigem, extremistischem Gedankengut führt zum sofortigem Platzverweis. Hierzu zählen u. a. die Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen, egal in welcher Form sowie die Wiedergabe von entsprechendem Bild- und Tonmaterial, sowie die Verwendung sonstiger politischer Symbole.

Zufahrt / Parken / Camping:
Unser Ordnungs- und Servicepersonal weist Euch gerne Park- und Campingflächen zu und ist um schnelle Abläufe bemüht. Bitte achtet darauf, Zelt- und Parkflächen so sauber und ordentlich zu verlassen, wie Ihr sie vorgefunden habt. Der Veranstalter kann nicht für Schäden, die beim Campen verursacht werden, haftbar gemacht werden. Das Campen erfolgt auf eigene Gefahr.

Tiere:
Im Gelände sind grundsätzlich Hunde zulässig. Diese müssen jedoch entsprechend ihrer Größe mit Maulkorb und Leine geführt werden. Der Veranstalter behält sich trotzdem vor, Verbote auszusprechen, wenn die Ordnung und Sicherheit gefährdet wird. Es gilt die Verwaltungsvorschrift des sächs. Staatsministeriums zur Bestimmung über gefährliche Hunde (VwV GefHunde).

Sauberkeit:
Im Gelände sind ausreichend Mülleimer bzw. Abfalldepots vorhanden - bitte nutzt diese und lasst den Müll nicht achtlos fallen. Ein besonderes Augenmerk bitten wir auf Glasgegenstände zu richten, da durch zerbrochenes Glas großer Schaden für Menschen und Fahrzeuge entstehen kann. Jeder Camper erhält am Einlass einen Müllsack zur Aufbewahrung der Abfälle. Wenn Müllsäcke voll sind, bitten wir Euch, diese an bzw. in den ausgewiesenen Abfalldepots abzulegen. Neue Müllsäcke gibt's dann für Euch an der Information und am Einlass. Sanitäre Anlagen stehen im Gelände ausreichend zur Verfügung. Bitte achtet im Gemeinschaftsinteresse auf Sauberkeit.

Rechte an Aufnahmen/Fotos:
Der/die Besucher der Veranstaltung erklärt/erklären sich damit einverstanden, dass während der Veranstaltung getätigte Film- oder Fotoaufnahmen dem Veranstalter für Präsentationen im Internet sowie für gewerbliche Zwecke, wie Werbung auf Printmedien, uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Sollte dies nicht gewünscht werden, ist dieses bis spätestens 7 Tage nach Veranstaltungsende dem Veranstalter per eingeschriebenen Brief anzuzeigen.

Flyerverteilung:
Es gibt die Möglichkeit sich über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bei uns mit einer offiziellen Anfrage zu melden. Die Beflyerung einer Veranstaltung ist auf unserem Gelände unter anderem wegen der erhöhten Verschmutzung des Areals kostenpflichtig. Die Preise sind unter der E-Mail Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu erfragen oder wendet Euch vor Ort an die Einlasskräfte. Bei illegaler Flyerverteilung wird eine Aufwandpauschale in Höhe von 500,00 Euro (netto) zzgl. einer Bearbeitungsgebühr fällig.

Feuer:
Der Umgang mit offenem Feuer ist strengstens untersagt!!! Zuwiderhandlungen werden mit Platzverweis geahndet! In den Streifen - Fahrzeugen der Security, am Renncontainer, am Informationsstand, am Einlass und selbstverständlich an den Bühnen sind Feuerlöscher jederzeit verfügbar.

Verkehr:
Im gesamten Veranstaltungsgelände gilt die StVO. Natürlich ist somit auch das Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss ausdrücklich verboten! Für die Sicherheit und die Ruhe auf dem Campingplatz ist das Benutzen von Fahrzeugen generell auf ein Minimum zu reduzieren. Um andere Besucher nicht zu gefährden, ist im Gelände Schritttempo vorgeschrieben!

Die Fahrzeuge dürfen in keinem Fall die Wege (Rettungswege) blockieren oder Zu- und Ausfahrten behindern. Bitte benutzt die ausgewiesenen Flächen zum Parken. Von 20:00 - 07:00 Uhr gilt im Veranstaltungsgelände Fahrverbot!

Für das Cruisen auf dem Veranstaltungsgelände gilt zusätzlich:

  • es ist untersagt, mit zu vielen Personen auf dem PKW/Funcar zu fahren (Überladung)
  • während der Fahrt müssen alle Insassen sitzen
  • das Mitfahren auf Seitenfenstern, Kofferraum, Dach, Motorhaube ist verboten
  • es ist stets angemessene Geschwindigkeit einzuhalten

Das Betreten und Befahren des Flugplatzgeländes außerhalb der ausgewiesenen Flächen ist strengstens untersagt!!! Das Betreten von Rollfeld sowie von Start-/ Landebahn ist ein Verstoß gegen die Flugsicherheit und wird mit Platzverweis bestraft! Das Befahren des Rollfeldes ist nur nach Aufforderung und Streckenfreigabe durch das Sicherheitspersonal im Rahmen des Beschleunigungsrennens erlaubt. Verstöße werden mit Platzverweis durch Veranstalter bzw. Sicherheits- und Ordnungskräfte geahndet!

Nachtruhe:
Täglich ab 01.00 Uhr ist auf den Campingplätzen die Nachtruhe einzuhalten. Das bedeutet, dass keine Motoren mehr gestartet werden dürfen sowie das Abspielen lauter Musik zu unterlassen ist. Privatpartys sind ab diesem Zeitpunkt untersagt. 

Aggregate:
Selbst mitgebrachte Stromaggregate sind grundsätzlich erlaubt. Bei Benutzung ist jedoch darauf zu achten, dass andere Besucher/Camper nicht durch Lärm und Abgase belästigt werden. Aggregate sind so aufzustellen, dass keine Abgase in Zelte gelangen können. Der Veranstalter behält sich vor, die Benutzung zu untersagen.

Mobile Toiletten:
Selbst gebaute, sowie über verschiedene Dienstleister bestellte mobile Toiletten sind auf der Veranstaltung verboten. Möchtet Ihr über den Zeitraum der Veranstaltung eine eigene mobile Toilette nutzen, so kann diese im Vorverkauf bestellt werden. (Achtung: Limitierte Anzahl verfügbar!) Auch das ausheben von Löchern zur Nutzung als Toilette ist auf dem Campingplatz untersagt und führt zum sofortigen Platzverweis.

Diebstahl:
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Diebstähle. Die Gäste werden gebeten, die üblichen Vorkehrungen zur Vermeidung eines Diebstahls zu treffen.

Motorräder:
Zweiräder jeglicher Art (ausgenommen Spaßmotorräder bis max. 50ccm) sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht zugelassen. Maßgeblich dafür waren die Erfahrungen der letzten Jahre mit Zweirädern im Gelände. Die Zweiräder können auf dem Tagesbesucherparkplatz abgestellt werden.

Schrottautos/Spaßmobile:
Die Ordnungskräfte auf dem Gelände sind angewiesen, bereits im Eingangsbereich Autos, deren Zweck einzig und alleine darin besteht, sie während der Veranstaltung zu demolieren, einzuziehen. Diese Fahrzeuge werden in einem gesicherten Bereich aufbewahrt und können während der "Burn-Out Zeit" im Wall benutzt werden. Anschließend werden die Fahrzeuge wieder aufbewahrt. Sogenannte „Spaßmobile“ dürfen auf dem VA-Gelände nur fahren, wenn dieses im Vorfeld durch den Veranstalter genehmigt wurde.

Sonstiges:
Das Fahren bzw. Steuern von ferngesteuerten Modellautos, Flugzeugen, Drohnen o. ä. auf dem Gelände ist untersagt und nur nach vorheriger Zustimmung des Veranstalters erlaubt.

Fremdmarken:
Da es sich bei der Veranstaltung um ein VAG-Treffen handelt, dürfen Fremdmarken zwar aufs Gelände fahren, müssen aber während der Veranstaltung auf Ihrem Campingplatz parken.
Wir haben nichts gegen andere Marken und unterstützen keinen Markenhass.

Zuwiderhandlungen:
Im Falle von schweren oder wiederholten Zuwiderhandlungen gegen die Platzordnung kann ein Platzverweis ausgesprochen werden.

Wir wünschen allen Gästen ein friedliches Wochenende, schönes Wetter, fette Partys, tolle Shows und nette Kontakte!


Der Veranstalter