ACHTUNG!!! Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schadensfälle! Beschädigungen können nicht ausgeschlossen werden und obliegen der Verantwortung der Teilnehmer! Grundsätzlich gelten die Bestimmungen der StVO und StVZO.

Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist stets Folge zu leisten. 

Das Sicherheitspersonal hat jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Recht, die Startzulassung aufzuheben.

Es besteht kein Anspruch auf Startzulassung.

Es besteht Helmpflicht.

Ein Befahren der Strecke ist nur teilnehmenden, angemeldeten Fahrzeugen gestattet.

Der Teilnehmer muss in Besitz eines gültigen Führerscheins sein.

Das teilnehmende Fahrzeug muss in technisch einwandfreiem Zustand sein.

Die Mitnahme von Beifahrern oder der Transport von losen Gegenständen ist untersagt.

Unter Einfluss von Alkohol, Drogen od. anderen Rauschmitteln ist die Teilnahme strikt untersagt.

Der Start darf erst nach Freigabe durch das Sicherungspersonal und erfolgter Ampelschaltung „grün“ erfolgen.

Rückwärtsfahren, Wenden oder Fahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung ist strengstens untersagt!

Während der Fahrt sind Fenster und Türen geschlossen zu halten.

Bei Warnsignalen durch den Streckenposten ist eine sofortige Gefahrenbremsung einzuleiten.

Mit Überqueren der Ziellinie wird der Bremsvorgang unter Beibehaltung der Fahrtrichtung und Rücksichtnahme auf den Wettbewerbsgegner eingeleitet.

Die Strecke ist auf dem kürzesten ausgewiesenem Weg zu verlassen.

Nach Verlassen der Beschleunigungsstrecke ist im Veranstaltungsgelände wie vorgeschrieben Schritttempo zu fahren.

Sollte der Rennteilnehmer Gegenstände der Messtechnik im Start- und Zielbereich durch An- bzw. Gegenfahren beschädigen, haftet dieser vollumfänglich für den entstandenen Schaden. Selbiges gilt für Beschädigungen an den Sicherheitsleuchten des Rollfeldes.

Der Veranstalter hat zur Durchführung der ¼-Rennen eine Motorsportversicherung abgeschlossen. Eine mögliche Inanspruchnahme dieser, setzt die Unterzeichnung des auf der Rückseite abgedruckten Haftungsverzichtes voraus. Es gelten diesbezüglich die Versicherungsbedingungen für die Motorsportversicherung (Haftpflicht und Unfall) WRB 200 – Stand 01.01.2014. Diese können beim Veranstalter jederzeit eingesehen werden.